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Warum Sie einen Makler beauftragen sollten!

Wer einen leistungsfähigen und qualifizierten Makler einsetzt, ist nicht nur damit gut beraten. Er verpflichtet somit den Makler durch den Makleralleinauftrag, zu dauerhaften, umfassenden und aktiven Werbemaßnahmen im aktuellen Immobilienmarkt.

Gleichzeitig verzichtet der Auftraggeber dann darauf, zusätzlich andere Makler oder sonstige Personen zu beauftragen oder einzuschalten. Somit kann der beauftragte Makler sein gesamtes "Know-How" in den Dienst des Kunden stellen, was normalerweise zu einem optimalen und
sicheren Vermittlungsergebnis führt.


Viele Risiken ohne den Makleralleinauftrag!

Kein Makler ist bei einem sogenannten allgemeinen Maklerauftrag verpflichtet, umfassende und aktive Werbemaßnahmen und Vermittlertätigkeiten für das betreffende Objekt zu tätigen. Da ja kein alleiniger Maklerauftrag vorliegt, könnte er zunächst mal abwarten, wann und wo sich ein interessierter Kunde meldet.

Das kann dann dauern und führt in den meisten Fällen zu Frust beim Auftraggeber, da ja in der Regel solche Immobilien nicht nur von einem, sondern mehreren Maklern gleichzeitig angeboten werden.

Genau diese Vorgehensweise zieht einerseits ein schlechtes Bild für den Makler nach sich,
andererseits ähnelt sie einem Glücksspiel, das dann der Makler gewinnt, bei dem alle Voraussetzungen für eine Objektvermittlung zufällig stimmen. Dadurch ,dass mehrere Makler ein und dasselbe Objekt vermitteln, sinkt auch gleichzeitig das potentielle Kaufinteresse des Kunden, denn:
Mit einem solchen Immobilienobjekt kann etwas nicht stimmen, meistens ist etwas faul!

Fazit: Das Vertrauen in den Immobilienmakler sinkt, gleichzeitig auch das Interesse an der jeweiligen Immobilie.


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